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Handlungs- und Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt an der Gesamtschule Niederzier/Merzenich

Leitbild

Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.

Die Gesamtschule Niederzier/Merzenich versteht sich als geschützter Lern- und Lebensraum. Unser Schutzkonzept soll dazu beitragen, dass unsere Schule nicht zu einem Tatort sexualisierter Gewalt wird.

Gleichzeitig verstehen wir uns als Kompetenzort: Kinder und Jugendliche, die innerhalb oder außerhalb der Schule von sexualisierter Gewalt bedroht oder betroffen sind, sollen bei uns verlässliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden. Sie sollen Hilfe und Unterstützung erhalten, damit Gewalt beendet und das Erlebte verarbeitet werden kann.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Aufgabe aller an Schule Beteiligten.

Ansprechpersonen und Möglichkeiten zum Austausch

Für nicht unmittelbar betroffene Personen

Alle an der Gesamtschule Niederzier/Merzenich tätigen Personen – insbesondere Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Mitarbeitende des multiprofessionellen Teams, Sekretärinnen und Sekretäre, Hausmeister sowie Mitglieder der Schulleitung – können angesprochen werden, wenn Beobachtungen, Vermutungen oder Sorgen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt bestehen.

Dies gilt beispielsweise für Hinweise von:

  • Personen außerhalb der Schule, etwa Familienmitgliedern oder Mitarbeitenden von Sportvereinen,
  • Mitschülerinnen und Mitschülern,
  • Erwachsenen innerhalb der Schule.

Für betroffene Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler, die selbst von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder sich bedroht fühlen, können sich grundsätzlich an alle an der Schule tätigen Personen wenden.

Die angesprochene Person nimmt die Schilderungen ernst und leitet entsprechend des nachfolgenden Verfahrens die notwendigen Schritte ein.

Vorgehen bei einer Mitteilung, Beobachtung oder einem Verdacht

Unabhängig davon, ob sich eine betroffene Person selbst an die Schule wendet oder ob Dritte einen Verdacht bzw. eine Beobachtung mitteilen, gelten folgende Grundsätze:

Ruhe bewahren und Zeit nehmen

Die angesprochene Person nimmt sich ausreichend Zeit für das Gespräch. Wenn dies im schulischen Alltag erforderlich ist, soll eine Vertretung für den Unterricht organisiert werden.

Zuhören und ernst nehmen

Der betroffenen bzw. berichtenden Person wird aufmerksam zugehört.

Dabei gilt:

  • keine vorschnellen Bewertungen,
  • keine suggestiven Fragen,
  • keine eigenen Interpretationen als Tatsachen darstellen,
  • die Schilderungen ernst nehmen,
  • keine eigenständige „Ermittlung“ durchführen.

Keine falschen Versprechen machen

Es dürfen keine Zusagen gemacht werden, die möglicherweise nicht eingehalten werden können.

Insbesondere soll keine absolute Verschwiegenheit zugesichert werden. Aussagen wie „Ich erzähle das niemandem“ oder „Deine Eltern werden davon auf keinen Fall erfahren“ sind zu vermeiden.

Stattdessen soll transparent erklärt werden, dass Informationen nur an diejenigen Personen weitergegeben werden, deren Beteiligung zum Schutz und zur Klärung notwendig ist.

Dokumentieren

Mitteilungen, Beobachtungen, Gesprächsinhalte und weitere Verfahrensschritte werden zeitnah und fortlaufend auf normalem Papier dokumentiert.

Dabei soll möglichst zwischen

  • wörtlichen Aussagen,
  • eigenen Beobachtungen und
  • eigenen Einschätzungen

unterschieden werden.

Auch weitere Gespräche, Entscheidungen und eingeleitete Maßnahmen werden dokumentiert.

Die gesamte Dokumentation wird nach Abschluss des Falls in einem großen, gelochten Briefumschlag in die Schüler*innen-Akte geheftet. Bis dahin verbleiben alle Unterlagen bei den Sozialpädagoginnen.

Zuständige schulische Stelle einbeziehen

Die angesprochene Person sucht zeitnah das Gespräch mit der zuständigen Sozialpädagogin bzw. dem zuständigen Sozialpädagogen und/oder der entsprechenden Abteilungsleitung.

Die Abteilungsleitung entscheidet gemeinsam mit den zuständigen Fachpersonen über das weitere schulische Vorgehen und darüber, welche Personen in weitere Gespräche einbezogen werden.

Die Situation wird gemeinsam bewertet.

Weitere Gespräche und Stellen

Abhängig von der jeweiligen Situation können weitere Gespräche bzw. Kontakte notwendig sein, insbesondere mit:

  • Tutorinnen und Tutoren,
  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigten,
  • der betroffenen Schülerin bzw. dem betroffenen Schüler,
  • Mitschülerinnen und Mitschülern,
  • dem Jugendamt,
  • der Polizei.

Ob und wann diese Personen oder Institutionen einbezogen werden, wird anhand des konkreten Falls und unter Berücksichtigung des Schutzes der betroffenen Person entschieden. Dies gilt auch für das Jugendamt und die Polizei.

Abschluss und weitere Begleitung

Alle wesentlichen Schritte und Entscheidungen werden dokumentiert. Gleichzeitig ist zu prüfen, welche weitere Begleitung und Unterstützung die betroffene Person benötigt.

Prävention

Prävention ist ein dauerhafter Bestandteil des schulischen Alltags und beschränkt sich nicht auf die Reaktion auf konkrete Verdachtsfälle.

Bekanntmachung des Schutzkonzeptes

Das Handlungs- und Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt wird zu Beginn jedes Schuljahres, beispielsweise in der ersten oder zweiten Lehrerkonferenz, in der Schulkonferenz und Schulpflegschaft vorgestellt bzw. in Erinnerung gerufen.

Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit dem Schutzkonzept, den Verfahrenswegen und den zuständigen Ansprechpersonen vertraut gemacht.

Fortbildungen

Alle zwei Jahre soll eine Fortbildung für alle Schulmitarbeiterinnen und Schulmitarbeiter zu einem Bereich des Kinderschutzes stattfinden, auf Ebene der Lehrerkonferenz oder der Abteilungen. Die Fortbildungen sind obligatorisch und die Teilnahme wird bescheinigt. 

Selbstverpflichtung

Alle regelmäßig an der Schule tätigen Personen, z.B. AG-Leitungen, Insel-Eltern und weiterer regelmäßig tätiger Personen – müssen eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen.

Vorstellung der Ansprechpersonen

Zu Beginn des Schuljahres werden den Schülerinnen und Schülern die für Kinderschutz zuständigen Personen vorgestellt.

Dies kann beispielsweise im Rahmen der Tutorentage erfolgen.

Dabei soll für Schülerinnen und Schüler deutlich werden:

  • An wen kann ich mich wenden?
  • Wo finde ich die Person?
  • Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
  • An wen kann ich mich außerhalb der Schule wenden?

Sichtbare Informationen

An beiden Schulstandorten werden gut sichtbare und verständliche Informationen über schulische und außerschulische Ansprechpersonen und Beratungsstellen bereitgestellt. 

Niedrigschwellige Kontaktmöglichkeiten

Die Schule bietet Schülerinnen und Schülern eine Möglichkeit, relevante Informationen auch anonym bzw. niedrigschwellig weiterzugeben, beispielsweise über einen Kummerkasten oder ein vergleichbares Verfahren.

Dabei muss für Schülerinnen und Schüler transparent sein, wie häufig diese Mitteilungen geprüft werden und was anschließend mit ihnen geschieht.

Sozialpädagogische Präventionsangebote

In Jahrgang 8 nehmen Schülerinnen und Schüler an einem sozialpädagogischen Angebot teil.

Partizipation

Damit das Schutzkonzept im Schulalltag wirksam umgesetzt und von der gesamten Schulgemeinschaft getragen wird, soll es mit den relevanten schulischen Gremien beraten werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Lehrerkonferenz,
  • Schulpflegschaft,
  • Schülervertretung (SV-Tagung, SV-Treffen)
  • Schulkonferenz.

Rückmeldungen dieser Gruppen sollen bei der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes berücksichtigt werden.

Das Schutzkonzept wird zu Beginn eines jeden Schuljahres überprüft und bei Bedarf angepasst.

Selbstverpflichtungserklärung der Gesamtschule Niederzier/Merzenich

Die Gesamtschule Niederzier/Merzenich möchte ihren Schülerinnen und Schülern Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können.

Unsere Schule soll ein geschützter Ort sein, an dem sich junge Menschen angenommen und sicher fühlen. Kinder und Jugendliche brauchen Erwachsene, die sie als eigenständige Persönlichkeiten respektieren, unterstützen und denen sie vertrauen können.

Die Verantwortung für den Schutz der Schülerinnen und Schüler tragen alle Lehrkräfte, Ehrenamtlichen sowie haupt- und nebenberuflich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtschule Niederzier/Merzenich.

Alle an unserer Schule tätigen Personen verpflichten sich zu einem reflektierten Umgang mit Schutzbefohlenen und dazu, Grenzverletzungen aufmerksam wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren.

Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich zu folgenden Grundsätzen:

1. Schutz vor Gewalt

Ich setze mich im Rahmen meiner Tätigkeit dafür ein, dass den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen keine seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt angetan wird.

Beobachte ich Grenzverletzungen oder Gewalt oder werden mir entsprechende Vorkommnisse anvertraut, handle ich entsprechend den festgelegten Verfahrenswegen der Schule.

2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Ich unterstütze Schülerinnen und Schüler dabei, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.

Ich respektiere ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und unterstütze sie darin, für ihre Rechte einzutreten und Hilfe in Anspruch zu nehmen.

3. Wertschätzung und Würde

Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Wertschätzung und Respekt geprägt.

Ich achte ihre Rechte, ihre Persönlichkeit und ihre Würde.

4. Nähe und Distanz

Ich gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.

Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir anvertrauten Schülerinnen und Schüler sowie meine eigenen Grenzen.

Dies gilt auch für den Umgang mit digitalen Medien, insbesondere Mobiltelefonen, Messenger-Diensten und dem Internet.

5. Einschreiten bei Grenzverletzungen

Ich nehme Grenzverletzungen bewusst wahr und leite entsprechend der schulischen Verfahrenswege notwendige Schutzmaßnahmen ein.

Ich beziehe insbesondere gegen diskriminierendes, sexistisches, gewalttätiges sowie körperlich oder sexualisiert übergriffiges Verhalten Stellung.

Werden mir entsprechende Vorfälle anvertraut, höre ich zu, nehme die Mitteilung ernst und leite die vorgesehenen Schritte ein.

6. Keine Ausnutzung von Abhängigkeiten

Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens-, Verantwortungs- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst.

Ich nutze Abhängigkeiten und Machtverhältnisse nicht zu meinem persönlichen Vorteil aus und handle nachvollziehbar und verantwortungsbewusst.

7. Kenntnis der Verfahrenswege

Ich kenne die schulischen Verfahrenswege und die zuständigen Ansprechpersonen.

Ich weiß, wo ich Beratung und Unterstützung erhalten kann, und nehme diese bei Bedarf in Anspruch.

8. Konsequenzen sexualisierter Handlungen

Mir ist bewusst, dass sexualisierte Handlungen gegenüber Schutzbefohlenen nicht akzeptiert werden und gegebenenfalls disziplinarische und/oder strafrechtliche Folgen haben können.

9. Fortbildung und Weiterentwicklung

Ich setze mich im Rahmen meiner Tätigkeit mit Fragen des Kinder- und Jugendschutzes auseinander und nehme die für meine Tätigkeit vorgesehenen Fortbildungsangebote wahr.

Ort, Datum: ______________________________

Name: ___________________________________

Unterschrift: _____________________________

Quellen der Ausgangsfassung

Die in der bisherigen Fassung genannten Quellen und Materialien bleiben Bestandteil des Konzeptes:

  • Schule gegen sexuelle Gewalt NRW
  • Schutzkonzepte in der Jugendarbeit – Bayerischer Jugendring
  • Prävention sexueller Gewalt bei YFU
  • Notfallordner für die Schulen in NRW
  • Kinderschutz in NRW
  • Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch

Aus dem Kunstunterricht

... und das

...und das auch