Die Tutorinnen und Tutoren sind grundsätzlich erste Beratungsinstanz. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schülerinnen und Schüler und für die Lösung pädagogischer Probleme in der Klasse. Ist dies nicht möglich, beziehen die Tutorinnen und Tutoren die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer in den Beratungsprozess mit ein. Insbesondere nehmen sie folgende Beratungstätigkeiten wahr:

  • individuelle Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten
  • Schullaufbahnberatung von Schülerinnen, Schülern und Eltern (Wahlpflichtbereich, Fachleistungsdifferenzierung, Abschlüsse)
  • Information der Fachlehrerinnen und Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen zwecks Koordination des Beratungsverfahrens (jederzeit, in Beratungskonferenzen, Teilkonferenzen)
  • Teilnahme an Teilkonferenzen zur Beschlussfassung über Ordnungsmaßnahmen

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