(Stand: 12.4.2018)

1 Vorbemerkungen

Schulfahrten ergänzen die Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule. Sie werden durchgeführt vor allem mit dem Ziel, die Klassengemeinschaft zu stärken, Sozialkompetenz zu fördern, aber auch den kulturellen und fachlichen Horizont der Schüler*innen zu erweitern und den Unterricht in anderer Form weiterzuführen und zu ergänzen. Daher sind Schulfahrten ein fester Bestandteil des Schulprogramms.

2 Grundsätze

Auf der Grundlage der Richtlinien für Schulfahrten sollen folgende allgemeinverbindliche Grundsätze zur Durchführung von Schulfahrten gelten:

  • Schulfahrten sind verbindliche Schulveranstaltungen. Für die Schüler*innen besteht daher grundsätzlich Teilnahmepflicht. Dies bestätigen die Erziehungsberechtigten schon bei der Anmeldung im Jahrgang fünf.
  • Die Organisation und Durchführung von Schulfahrten erfolgt durch die Tutorinnen und Tutoren auf Grundlage des vorliegenden Fahrtenkonzeptes. Der Kostenrahmen wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
  • Der Schulleiter genehmigt die Fahrten oder sagt sie ggf. ab. Nach Planung der Fahrt und dem Einholen aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Buchung durch den Schulleiter.
  • Keine Schülerin/kein Schüler sollte aus finanziellen Gründen von einer Fahrt ausgeschlossen werden. Mögliche Fahrtenzuschüsse können im Vorfeld der Fahrt beantragt und gegebenenfalls in Anspruch genommen werden. Tutorinnen und Tutoren können Freiplätze der Veranstalter in Anspruch nehmen.
  • Im Vorfeld einer Klassenfahrt sind die Erziehungsberechtigten im Rahmen eines Vorbereitungstreffens(Klassenpflegschaftssitzung) über Ziele, Inhalte, Kosten und weitere Bedingungen der jeweiligen Fahrten zu unterrichten. Die Erziehungsberechtigten sind auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktritts- und ggf. Auslandskrankenversicherung hinzuweisen.
  • Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten mit der Teilnahme des Kindes an der Schulfahrt ist vor Vertragsabschluss unter Angabe des Zielortes und der voraussichtlichen Kosten schriftlich einzuholen.
  • Die Tutorinnen und Tutoren sind im Vorfeld einer Fahrt von den Erziehungsberechtigten über mögliche gesundheitliche Einschränkungen ihrer Kinder zu informieren.
  • Bei grobem Fehlverhalten können Schüler*innen von der laufenden Fahrt ausgeschlossen und auf Kosten der Erziehungsberechtigten zurückgeschickt oder abgeholt werden. Die Erziehungsberechtigten und Schüler*innen sind vor Beginn der Schulfahrt über diesen Sachverhalt in schriftlicher Form zu informieren und diese Vereinbarung wird durch Unterschrift bestätigt. Die Aufsicht obliegt in einem solchen Fall den Erziehungsberechtigten.

3 Tutorentage

Von den insgesamt drei Tutorentagen in jedem Schuljahr sind zwei festgelegt: im Januar der Projekttag „Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage, Schule der Vielfalt, Weltethos-Schule“ und im Sommer der Tag des Sportfestes.

Der dritte Tag kann von den Klassen und/oder Jahrgängen eigenständig geplant werden. Im fünften und achten Jahrgang sollte Kennenlernen und Teambildung im Mittelpunkt stehen.

Auch in den anderen Klassen und/oder Jahrgängen sollten gemeinsame Tätigkeiten der Schüler*innen mit ihren Tutorinnen und Tutoren im Mittelpunkt stehen, sodass ein Besuch von Freizeitparks ausgeschlossen ist.

4 Sportfahrten

Eine Skifreizeit findet in jedem Schuljahr Ende Januar/Anfang Februar statt. (Koordination Herr Vaaßen)

50 Schüler*innen aus den Jahrgängen 8-10, Q1 und Q2 können teilnehmen, den Skiunterricht übernehmen Kolleginnen und Kollegen unserer Schule. Die Fahrt dauert sieben Tage, davon findet an sechs Tagen ein Skikurs statt. Schüler*innen können in ihrer Zeit an der Gesamtschule Niederzier/Merzenich mehrmals an dieser Skifahrt teilnehmen.

Die Kosten sollen 360,00 € nicht überschreiten.

5 Austausche

Aktuell finden keine mehrtägigen Austausche mit Schulen im Ausland statt. Es sollen in Zukunft aber wieder Schüleraustausche mit Schulen in verschiedenen Ländern stattfinden.

Die Schüler*innen des sechsten Jahrgangs, die Französisch lernen, fahren für einen Tag nach Vieux Condé in die französische Partnergemeinde der Gemeinde Niederzier. Die französischen Schüler*innen kommen für einen Tag nach Deutschland. Die Organisation und Durchführung liegt in den Händen von Herrn Pokolm.

Im siebten Jahrgang fahren alle Schüler*innen für einen Tag nach London (2 Nachtfahrten). Sie verbringen dort den Tag in der Stadt in Kleingruppen und werden von den Lehrer*innen und einigen Erziehungsberechtigten begleitet. Ein Team von Englischkolleg*innen organisiert die Fahrt.

Sprachschulaufenthalte für Schüler*innen sollen ermöglicht werden. (Koordination Frau Theiß)

6 Mehrtägige Fahrten

 
6.1 Vorbemerkungen

Zu allen mehrtägigen Fahrten wird ein Kostenrahmen vorgegeben, der nicht überschritten werden darf.

Die Fahrten sollen in den Wochen zu Beginn des Schuljahres bis zu den Herbstferien stattfinden, nur die erste halbe Schulwoche ist ausgeschlossen. Die Jahrgänge sechs, zehn und die Q1 einigen sich jeweils auf eine Woche, die nicht mit der Fahrtenwoche der anderen Jahrgänge kollidieren sollte. Ein fester Termin in der Woche vor den Herbstferien ist nicht so günstig, da in diesen Wochen immer sehr viele Schulen fahren, Mitte Oktober nicht mehr alle Ziele wählbar sind und die Wetterbedingungen oft schlechter sind. Auch der Vertretungsaufwand in der Schule ist geringer, wenn nicht alle Klassen- und Stufenfahrten in derselben Woche stattfinden.

Fahrten ins Ausland sind in allen Jahrgängen möglich, die begleitenden Kolleg*innen sollten über Englischkenntnisse oder Kenntnisse der Landessprache des Ziellandes verfügen.

6.2 Klassenfahrten im Jahrgang 6

Die Fahrten dauern drei bis fünf Tage, die Schüler*innen einigen sich mit ihren Tutorinnen und Tutoren auf die Dauer und das Ziel. Verschiedene Klassen eines Jahrgangs können zusammen fahren.

Die maximalen Kosten sollen 220,00 € nicht überschreiten.

6.3 Klassenfahrten im Jahrgang 10

Die Fahrten dauern fünf Tage, die Schüler*innen wählen mit ihren Tutorinnen und Tutoren das Ziel. Verschiedene Klassen eines Jahrgangs können zusammen fahren.

Die maximalen Kosten sollen maximal 320,00 € betragen.

6.4 Stufenfahrt Q1

Die Abschlussfahrt der SII dauert fünf bis sieben Tage, die Tutor*innen einigen sich mit den Schüler*innen auf die Dauer. Alle Schüler*innen des Jahrgangs fahren gemeinsam.

Die Kosten sollen 360,00 € nicht überschreiten.

In den vergangenen Jahren hat sich herausgestellt, dass der Campingplatz „Norcenni Girasole Club“ in Figline Valdarno in der Nähe von Florenz ein ausgezeichnetes Ziel ist. Die Unterbringung und Verpflegung ist sehr gut und es gibt viele herausragende kulturelle Ziele in der näheren Umgebung.

Aus diesem Grund kann die Stufenfahrt der Q1 immer nach Figline stattfinden. Die Koordination übernähme für alle Jahrgänge Herr Cotza, der die Gruppen auch begleiten könnte.

Es ist aber auch möglich, dass sich die Tutor*innen mit den Schüler*innen auf ein anderes Ziel einigen.

6.5 Weimar und Konzentrationslager Buchenwald

Diese Fahrt wird für Schüler*innen der Jahrgangsstufe 10 und der SII angeboten (Koordination Frau Nowak) und findet alle zwei Jahre parallel zur Skifahrt statt. Die Teilnahme ist freiwillig.

Interessierte Schüler*innen können von Mittwoch bis Samstag in Weimar die Spuren Goethes und Schillers verfolgen. Ein Besuch des Konzentrationslagers Buchenwald ist ein wichtiger Teil des Programms und auch von besonderer Bedeutung für eine Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage.

6.6 Zwei Kennenlern- und Teambildungstage am Beginn des achten Jahrgangs

Diese Tage finden unmittelbar zu Beginn des Schuljahres statt. Das Anti-Aggressionstraining wird integriert.

7. Unterrichtsgänge/Exkursionen

Ein Unterrichtsgang soll den regulären Unterricht fortführen und ergänzen. Unterrichtsgänge werden angemeldet (Eintrag in das Buch „Unterrichtsgänge“) und sind durch die Unterschrift eines Schulleitungsmitgliedes genehmigt.

Für einige Fächer, wie beispielsweise Erdkunde gelten Sonderregelungen, da im Lehrplan Exkursionen vorgeschrieben sind.

Bei der Planung werden die Klassenarbeits- und Klausurpläne berücksichtigt.

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